Regeln für den eingeschränkten Corona-Trainingsbetrieb

Im Rahmen der Maßnahmen und Lockerungen der Corona-Pandemie darf laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder stattfinden; allerdings nur auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum. Dies allerdings stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Da die Turnhalle an der Kastanienschule in Söven für den Trainingsbetrieb noch nicht wieder zur Verfügung steht, aber der Sportplatz in Hennef-Söven von der Stadt Hennef freigegeben wurde, werden wir auf den dortigen Soccer-Court ausweichen, den wir während unserer Trainingszeit mittwochs von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr nutzen können. Natürlich gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung, für deren Einhaltung unser Verein und seine Mitglieder verantwortlich sind. Die Ordnungsbehörden haben angekündigt, die geltenden Regeln unangekündigt zu überprüfen und Zuwiderhandlungen mit einer Ordnungsstrafe zu ahnden. Diese wird nicht vom Verein übernommen, sondern ist von der zuwiderhandelnden Person zu tragen. Den Anweisungen der Trainerin oder von Vorstandsmitgliedern (Verantwortlichen) zur Nutzung des Sportgeländes ist daher von den Tänzerinnen unbedingt Folge zu leisten.

Unser Verein ist verpflichtet, die nachfolgenden Regeln zu erstellen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Nutzung der Sportanlagen ist nur erlaubt, wenn folgendes berücksichtigt wird:
Die Trainingszeiten werden so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen bestmöglich vermieden wird. Die Ankunft der Tänzerinnen am Sportgelände sollte frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn erfolgen. Ein ausreichend großer Personenabstand wird gewährleistet (mindestens 2 Meter). Die Trainerin oder der/die benannte BetreuerIn müssen grundsätzlich als Erste/r auf der Sportanlage sein und Regeln den geordneten Zugang und das geordnete Verlassen der Sportanlage und stellen sicher, dass der Sport kontaktfrei durchgeführt wird. Bis die Trainerin oder der/die benannte BetreuerIn anwesend sind, warten die Trainingsteilnehmerinnen unter Einhaltung des Abstands von 3 m am Sportplatzgelände.
Jede Teilnehmerin bringt gegebenenfalls eigene Handtücher und eine mit alkoholfreien Getränken gefüllte Trinkflasche zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich zu kennzeichnen. Bei Trainingsunterbrechungen, z.B. Trinkpausen, ist auf die Abstandsregelung zu achten. Dies gilt auch bei der Ablage der Trinkflaschen und anderer Utensilien, z.B. Jacken am Spielfeldrand. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind konsequent einzuhalten.
Eine Nutzung der Umkleideräume und Toiletten in der Kastanienschule ist zur Zeit nicht möglich. Die Tänzerinnen müssen daher direkt in ihrer Sportkleidung zum Training kommen. Der Verzehr von Speisen und Getränken jeglicher Art ist, außer mittels der mitgebrachten Trinkflasche, nicht gestattet.

Risikogruppen sollten nicht teilnehmen bzw. keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Es sind keine Zuschauer zugelassen; mit Ausnahme einer Begleitperson von Jugendlichen unter 12 Jahren. Für diese Personen gelten ebenfalls unsere organisatorischen und hygienischen Maßgaben. Die Tänzerinnen achten auch selbst während des Trainings immer auf die Abstandsregel von mindestens 2 Metern zu den anderen. Daher sind zur Zeit Partnerübungen und Hebefiguren, mit der Ausnahme von einer festen Partnerin, nicht gestattet. Der/die Trainerin/BetreuerIn gewährleisten dies.

Jeglicher Körperkontakt (Händedruck, Abklatschen, etc.) ist untersagt. Der Aufenthalt auf dem Trainingsgelände ist auf die Dauer der Übungseinheit beschränkt. Alle Teilnehmenden verlassen einzeln die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit. Die Trainerin bzw. der/die BetreuerIn führen je Trainingseinheit Anwesenheitslisten, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Tänzerinnen, die am Training nicht teilnehmen können, teilen dies im Vorhinein wie schon immer praktiziert – der Trainerin oder der Betreuerin mit.

Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen werden konsequent eingehalten. Folgende Hygieneausrüstung liegt vor:
Flächendesinfektionsmittel mit Einmalhandtüchern, Handdesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe sowie im Einzelfall benötigter Mund-/Nasen-Schutz bei Erste-Hilfe-Maßnahmen.   Tänzerinnen, die Corona-Symptome zeigen (z.B. Husten, erhöhte Temperatur, Atemnot, grippeähnliche Symptome) sind vom Training ausgeschlossen. Trainerin/BetreuerIn selbst dürfen bei den vg. Symptomen sich nicht auf dem Gelände aufhalten.
Bitte bedenkt, dass aktuell immer alles unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht. Wir tragen alle durch unser vorbildliches Verhalten dazu bei, dass keine   Verschlechterung eintritt.

Abschließend bitten wir noch um Beachtung:
Die vorherigen Bestimmungen und Regelungen sind nach bestem Wissen und aus aktuell bekannten Vorschriften des Landes, auch unter Einbeziehung von Vorgaben oder Empfehlungen von Verbänden und der Stadt Hennef erstellt worden. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Die Pandemie erfordert manchmal kurzfristige Änderungen/Anpassung und eine stetige Prüfung.

Am Mittwoch, dem 20.05.2020, möchten wir mit dem Training wieder beginnen und hoffen, dass der Trainingsbetrieb gut läuft und nicht wieder eingestellt werden muss.
Wir bitten die Vereinsmitglieder bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten um Unterzeichnung der beiliegenden Einverständniserklärung.

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